für Verkauf, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Pandora-Alarmanlagen
Vertragspartner
Firma Mikola Eid Alarmsysteme, Catharina-Lothary-Str. 4, 55130 Mainz, Deutschland. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 16:00h unter der E-Mail Adresse: Info@Pandora-Secured.de.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Mikola Eid Alarmsysteme – nachfolgend „Mikola Eid Alarmsysteme“ oder „Auftragnehmer“ – und dem Kunden über den Verkauf, die Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung von Pandora-Alarmanlagen sowie über hiermit zusammenhängende Dienstleistungen.
2. Das Angebot von Mikola Eid Alarmsysteme richtet sich überwiegend an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Soweit im Einzelfall ein Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, gelten diese Bedingungen ebenfalls, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
4. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag ausdrücklich bezeichneten Leistungen.
2. Mikola Eid Alarmsysteme verkauft und installiert ausschließlich Pandora-Alarmanlagen bzw. Komponenten und Zubehör, die für das jeweilige System geeignet sind.
3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
4. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Lieferung einer Alarmanlage insbesondere nicht:
o die dauerhafte Überwachung des Fahrzeugs,
o eine Garantie für die Verhinderung eines Einbruchs oder sonstigen Schadens,
o die ständige Überwachung der technischen Funktionsfähigkeit durch Mikola Eid Alarmsysteme,
o die Bereitstellung oder den Betrieb von Mobilfunknetzen,
o den Betrieb von Servern oder Cloud-Diensten,
o die Bereitstellung oder den Betrieb von Smartphone-Applikationen,
o Leistungen einer Notruf- oder Serviceleitstelle,
o Leistungen eines Sicherheitsdienstes,
o die Beseitigung von Störungen fremder Telekommunikations-, Internet- oder Stromversorgungsnetze.5. Eine Alarmanlage ist ein technisches Hilfsmittel zur Erkennung und gegebenenfalls Weiterleitung bestimmter Ereignisse. Sie stellt keinen absoluten Schutz vor Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Brand oder sonstigen Schäden dar.
§ 3 Beratung und Planung
1. Soweit eine Beratung oder Planung vereinbart ist, erfolgt diese auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und der bei der Besichtigung festgestellten örtlichen Gegebenheiten.
2. Der Kunde hat Mikola Eid Alarmsysteme alle für die Planung relevanten Umstände vollständig und richtig mitzuteilen.
3. Insbesondere sind Mikola Eid Alarmsysteme bekannte Besonderheiten des Fahrzeuges, bauliche Veränderungen, besondere Nutzungsbedingungen sowie bestehende technische Einrichtungen mitzuteilen, soweit diese für die Planung oder Funktion der Alarmanlage relevant sein können.
4. Soweit der Kunde eine bestimmte Ausstattung oder einen bestimmten Funktionsumfang ausdrücklich verlangt, obwohl Mikola Eid Alarmsysteme auf technische oder sicherheitsrelevante Bedenken hingewiesen hat, ist dies entsprechend zu dokumentieren.
5. Die Alarmanlage wird grundsätzlich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den bei Vertragsschluss bekannten Gegebenheiten geplant. Eine Garantie dafür, dass sämtliche denkbaren Gefahren oder Schadensereignisse erkannt oder verhindert werden, wird nicht übernommen.
§ 4 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote von Mikola Eid Alarmsysteme sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend.
2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die Bestätigung durch Mikola Eid Alarmsysteme oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
3. Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist der schriftlich bzw. in Textform vereinbarte Leistungsumfang.
4. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.
§ 5 Preise und zusätzliche Leistungen
1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
2. Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots sind und vom Kunden nachträglich beauftragt werden, werden gesondert berechnet.
3. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Montagearbeiten, zusätzliche Komponenten, nachträgliche Änderungen, Fehlersuchen aufgrund nicht von Mikola Eid Alarmsysteme zu vertretender Ursachen.
4. Erforderliche Zusatzarbeiten werden dem Kunden grundsätzlich vor ihrer Durchführung mitgeteilt. Soweit eine vorherige Abstimmung wegen eines zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlichen Vorgehens nicht möglich ist, dürfen notwendige Maßnahmen im gesetzlich zulässigen Umfang durchgeführt werden.
§ 6 Lieferung und Montage
1. Vereinbarte Liefer- und Montagtermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei nicht von Mikola Eid Alarmsysteme zu vertretenden Umständen können sich vereinbarte Termine angemessen verschieben.
2. Hierzu zählen insbesondere Lieferverzögerungen des Herstellers, fehlende oder verspätete Lieferungen von Komponenten, höhere Gewalt, nicht vorhersehbare technische Schwierigkeiten sowie sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von Mikola Eid Alarmsysteme.
3. Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich und die erforderlichen Voraussetzungen für die Montage vorhanden sind.
4. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, hat Mikola Eid Alarmsysteme nicht zu vertreten.
§ 7 Voraussetzungen für die Installation
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die vereinbarte Installation erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
2. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Installationstermins fallen keinerlei Gebühren an. Anschließend berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe der Anzahlung (200,- Euro).
ellt sich während der Montage heraus, dass die vorhandenen technischen oder Voraussetzungen von den bei Vertragsschluss bekannten Voraussetzungen abweichen, kann hierdurch zusätzlicher Aufwand entstehen.
4. Erforderliche zusätzliche Leistungen werden, soweit möglich, vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.
§ 8 Installation und Eingriffe in die Fahrzeugtechnik
1. Die Installation erfolgt entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und den technischen Erfordernissen der jeweiligen Pandora-Komponenten.
2. Soweit für die Installation Kabelverlegungen oder sonstige Eingriffe in die Fahrzeugtechnik erforderlich sind, werden diese nur im erforderlichen Umfang vorgenommen.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Mikola Eid Alarmsysteme auf ihm bekannte Leitungen, Leitungsverläufe oder sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs hinzuweisen, die für die Installation relevant sein können.
4. Für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen oder sonstigen Einrichtungen haftet Mikola Eid Alarmsysteme nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Abnahme und Inbetriebnahme
1. Nach Abschluss der vereinbarten Montage wird die Anlage, soweit technisch möglich, auf ihre grundlegenden Funktionen überprüft und in Betrieb genommen.
2. Der Kunde erhält eine Einweisung in die wesentlichen Bedienfunktionen der Anlage.
3. Soweit dem Kunden Unterlagen, Bedienungsanleitungen oder Zugangsdaten übergeben werden, hat der Kunde diese sorgfältig aufzubewahren.
4. Festgestellte Mängel oder Beanstandungen sollen bei der Abnahme bzw. unmittelbar nach Kenntnisnahme mitgeteilt werden.
5. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von Mikola Eid Alarmsysteme, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
2. Wird die Alarmanlage aufgrund ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung mit einem Fahrzeug verbunden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht ohne Zustimmung von Mikola Eid Alarmsysteme veräußern, verpfänden oder anderweitig mit Rechten Dritter belasten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 11 Zahlung
1. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Rechnung nach Erbringung der vereinbarten Leistung ohne schuldhaftes Zögern zu bezahlen.
2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Dem Kunden bleiben gesetzliche Rechte wegen berechtigter Mängel oder sonstiger Gegenansprüche unberührt.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
1. die für die Installation erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen;
2. vereinbarte Termine einzuhalten bzw. rechtzeitig mitzuteilen, wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann;
3. die Alarmanlage entsprechend der überlassenen Bedienungsanleitung zu verwenden;
4. erforderliche Batterien bzw. Akkus rechtzeitig auszutauschen;
5. erkennbare Störungen oder Fehlfunktionen unverzüglich mitzuteilen;
6. Zugangsdaten und sonstige sicherheitsrelevante Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 13 Wartung und Instandhaltung
1. Eine Wartung der Alarmanlage ist nur geschuldet, wenn eine entsprechende Wartungs- oder Servicevereinbarung abgeschlossen wurde.
2. Soweit keine Wartungsvereinbarung besteht, ist Mikola Eid Alarmsysteme nicht verpflichtet, die Alarmanlage dauerhaft zu überwachen oder den Kunden automatisch auf erforderliche Wartungs- oder Austauschmaßnahmen hinzuweisen.
3. Eine Wartung kann insbesondere die Überprüfung der Komponenten, Stromversorgung, Kommunikation und bestimmter Alarmfunktionen umfassen. Der konkrete Umfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
4. Verschleißteile, Batterien, Akkus und sonstige regelmäßig auszutauschende Komponenten können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Wartungsleistung sind.
5. Mitgelieferte Batterien aller Art dienen nur zu Testzwecken und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 14 Änderungen und Fremdeingriffe
1. Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe in die Alarmanlage durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte können die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigen.
2. Der Kunde soll derartige Arbeiten nur durch hierfür geeignete Fachkräfte durchführen lassen.
3. Für Störungen oder Schäden, die nachweislich auf einen nicht von Mikola Eid Alarmsysteme vorgenommenen Eingriff zurückzuführen sind, bestehen gesetzliche Ansprüche gegen Mikola Eid Alarmsysteme nur, soweit Mikola Eid Alarmsysteme hierfür verantwortlich ist.
§ 15 Server- und Cloud-Dienste
1. Pandora-Alarmanlagen können, soweit dies das jeweilige Modell vorsieht, mit Servern bzw. Cloud-Diensten des Herstellers verbunden werden.
2. Mikola Eid Alarmsysteme ist weder Betreiber noch Hersteller dieser Server- bzw. Cloud-Dienste und hat keinen bestimmenden Einfluss auf deren technische Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Weiterentwicklung oder Einstellung.
3. Der Hersteller kann seine Server- und Cloud-Dienste ändern, erweitern, einschränken, technisch umstellen oder einstellen.
4. Eine dauerhafte Verfügbarkeit dieser Dienste kann daher von Mikola Eid Alarmsysteme nicht zugesichert werden.
5. Soweit der Ausfall oder die Einschränkung eines solchen Dienstes nicht von Mikola Eid Alarmsysteme zu vertreten ist, haftet Mikola Eid Alarmsysteme hierfür nicht, soweit eine Haftung nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
6. Für die Verarbeitung personen- bzw. fahrzeugbezogener Daten durch den jeweiligen Hersteller bzw. Betreiber gelten dessen eigene Datenschutzbestimmungen und die gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Smartphone- und Tablet-Applikationen
1. Für Pandora-Alarmanlagen können Applikationen des jeweiligen Herstellers zur Verfügung stehen.
2. Mikola Eid Alarmsysteme ist nicht Herausgeber oder Betreiber dieser Applikationen.
3. Die Verfügbarkeit, Kompatibilität und Funktionsweise der Applikationen kann von der verwendeten Hardware, dem Betriebssystem, Internetverbindungen, Serverdiensten und weiteren Faktoren abhängen.
4. Der Hersteller kann die Applikationen ändern, aktualisieren, in ihrem Funktionsumfang verändern oder deren Bereitstellung einstellen.
5. Mikola Eid Alarmsysteme haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle solcher Applikationen, soweit diese nicht von Mikola Eid Alarmsysteme zu vertreten sind und eine Haftung nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 17 SIM-Karten und Mobilfunkdienste
1. Soweit die Alarmanlage eine SIM-Karte verwendet, ist die Funktion der damit verbundenen Alarm- und Kommunikationsdienste von der Verfügbarkeit des jeweiligen Mobilfunknetzes abhängig.
2. Mikola Eid Alarmsysteme ist nicht Betreiber des Mobilfunknetzes.
3. Insbesondere können Netzabdeckung, Empfangsqualität, technische Störungen, Wartungsarbeiten, Änderungen des Mobilfunkstandards oder die Einstellung bzw. Einschränkung eines Dienstes die Kommunikation der Alarmanlage beeinflussen.
4. Mikola Eid Alarmsysteme haftet für solche Einschränkungen nur, soweit sie diese zu vertreten hat oder eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Alarmmeldung bei einem Ausfall oder einer Einschränkung des zur Übertragung verwendeten Kommunikationsweges möglicherweise nicht, verspätet oder unvollständig übertragen werden kann.
§ 18 Fehlalarme und Alarmweiterleitung
1. Alarmanlagen können aufgrund verschiedener Umstände Fehlalarme auslösen. Hierzu können beispielsweise Bedienungsfehler, äußere Einflüsse, technische Störungen oder sonstige Umstände beitragen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit der Bedienung der Anlage vertraut zu machen und die Bedienungsanleitung zu beachten.
3. Soweit aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Fehlalarms Kosten Dritter entstehen, trägt der Kunde diese Kosten, soweit er hierzu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.
4. Eine Alarmweiterleitung an eine Notruf- und Serviceleitstelle, einen Sicherheitsdienst, den Kunden oder sonstige Dritte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Für die Leistungen eines selbstständigen Drittanbieters haftet Mikola Eid Alarmsysteme nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit Mikola Eid Alarmsysteme dessen Leistung als eigene vertragliche Leistung schuldet.
§ 19 Technische Grenzen der Alarmanlage
1. Der Kunde erkennt an, dass eine Alarmanlage ein technisches System ist und trotz ordnungsgemäßer Installation und Wartung technischen Störungen oder äußeren Einflüssen unterliegen kann.
2. Insbesondere können Stromausfälle, Störungen der Kommunikationswege, Funkstörungen, fehlender Mobilfunkempfang, defekte oder entladene Batterien, Veränderungen der baulichen Gegebenheiten sowie technische Störungen einzelner Komponenten die Funktion beeinträchtigen.
3. Eine Garantie dafür, dass ein Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder sonstiges Schadensereignis durch die Alarmanlage verhindert wird, wird nicht übernommen.
4. Gesetzliche Ansprüche wegen von Mikola Eid Alarmsysteme zu vertretender Mängel oder Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
§ 20 Mängelrechte und Gewährleistung
1. Für die gelieferten Waren und erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
2. Der Kunde hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung.
3. Mikola Eid Alarmsysteme ist berechtigt, eine gesetzlich zulässige Form der Nacherfüllung zu wählen.
4. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt.
5. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Für Werkleistungen gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen über die Verjährung von Mängelansprüchen.
6. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich als Garantie bezeichnet und deren Inhalt schriftlich festgelegt wurde.
§ 21 Haftung
1. Mikola Eid Alarmsysteme haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt dies uneingeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
3. Für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mikola Eid Alarmsysteme, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Haftung.
4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Mikola Eid Alarmsysteme nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
5. Im Übrigen haftet Mikola Eid Alarmsysteme bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.
7. Insbesondere wird durch diese Regelungen keine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, die nach den gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
§ 22 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden von Mikola Eid Alarmsysteme ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
2. Soweit für den Betrieb der Pandora-Alarmanlage Daten an Hersteller, Serverbetreiber, Mobilfunkanbieter oder sonstige Dienstleister übermittelt werden, kann die Verarbeitung personenbezogener Daten auch durch diese Dritten erfolgen.
3. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Mikola Eid Alarmsysteme.
4. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Zugangsdaten zu Apps, Benutzerkonten und sonstigen digitalen Diensten sicher aufzubewahren und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
§ 23 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2. Ob ein Widerrufsrecht besteht und wann dieses erlischt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Vertrages.
3. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das gesetzlich erforderliche Muster-Widerrufsformular.
4. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen des vorzeitigen Leistungsbeginns.
5. Das Widerrufsrecht und dessen mögliche gesetzliche Ausnahmen werden nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
§ 24 Kündigung von Wartungs- und Serviceverträgen
1. Soweit ein gesonderter Wartungs- oder Servicevertrag mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen wird, gelten die dort vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
2. Ist keine besondere Regelung getroffen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 25 Verbraucherschlichtung
Mikola Eid Alarmsysteme ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht oder Mikola Eid Alarmsysteme sich zur Teilnahme verpflichtet hat, werden die gesetzlich erforderlichen Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle bereitgestellt.
Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind zu beachten.
§ 26 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
4. Eine abweichende Vereinbarung über den Gerichtsstand mit Verbrauchern wird nicht getroffen.
§ 27 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der vereinbarten bzw. gesetzlich zulässigen Form.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
3. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Weitere Informationen
Bestellvorgang
In unserem Konfigurator können Sie sich Ihre Alarmanlage ganz individuell auf Ihr Fahrzeug zusammenstellen und verschiedene Optionen für die Vorkonfiguration auswählen.
Anschließend erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot für Ihre Alarmanlage. Sie können dann eine verbindliche Bestellung anhand des Angebotes bei uns aufgeben.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
Sollten Ihrerseits während der Zusammenstellung Fragen oder Unklarheiten auftreten, zögern Sie nicht uns anzurufen.
Einzelne Voreinstellungen in der Alarmanlage können nur von einer Fachwerkstatt und nicht vom Endkunden selbst geändert werden. Änderungswünsche, welche uns erst erreichen, nachdem die Anlage unser Haus verlassen hat, können wir nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro und nur an unserem Geschäftssitz vornehmen.
Rücknahme von Verpackungen
Wir nehmen die dem privaten Endverbraucher gelieferten Verpackungen der von uns verkauften Waren unentgeltlich zurück, um diese einer Verwertung nach der Verpackungsverordnung zuführen zu lassen. Dazu können Sie uns die Verpackungen an folgende Adresse zurückschicken:
Mikola Eid Alarmsysteme, Catharina-Lothary-Str. 4, 55130 Mainz, Deutschland
Die hier von uns gelieferten Verpackungen werden ebenfalls von nicht privaten Endverbrauchern zurückgenommen. Doch müssen diese die Kosten des Rücktransports selbst tragen. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordung entsorgt.
Entsorgungshinweis zu Batterien und Akkus
Jeder Verbraucher ist nach der deutschen Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Sie können die von uns gelieferten Batterien auch nach Gebrauch an unsere Adresse zurücksenden.